Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden
Ökoförderungen Land Steiermark
Heizungstausch und Solaranlagen 2023
Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem:
Ein- und Zweifamilienhäuser |
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Pellets- und Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kombikessel |
max. 2.500 Euro |
Wärmepumpen (Grundwasser- und Erdwärmepumpen) für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Fördersumme um 20% |
max. 2.500 Euro |
Luftwärmepumpe |
max. 1.000 Euro |
Zuschlag bei Luftwärmepumpen für zusätzlicher Errichtung einer PV-Anlage |
+ 500 Euro |
Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzung, Kleinstunternehmen |
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Anlagen ab < 50 kW |
max. 3.000 Euro |
Anlagen 50 kW bis 100 kW |
max. 5.000 Euro |
Anlagen ≥ 100 kW |
max. 6.000 Euro |
Zusätzlich kann auch die Bundesförderung beantragt werden.
Solaranlagen |
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Bruttokollektorfläche |
300 Euro/m² |
NUR Warmwasserbereitung |
förderbare Bruttokollektorfläche maximal |
Ein- und Zweifamilienhäusern |
15m² |
Gebäude ab drei Wohneinheiten |
4m² je Wohneinheit |
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung |
30m² |
Warmwasserbereitung UND Heizungseinbindung |
förderbare Bruttokollektorfläche maximal |
Ein- Zweifamilienhaus |
20 m² |
Gebäude ab drei Wohneinheiten |
6 m² je Wohneinheit |
Der Förderbetrag ist mit max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Einreichverfahren in 2 Schritten:
Förderungsantrag Schritt 1 - Registrierung VOR Lieferung und Montage bzw. Rechnung inkl. Zahlungsnachweise
Fertigstellungsmeldung Schritt 2 – Fertigstellungsmeldung binnen einer Frist von 12 Monaten ab Zuteilung der Antragsnummer.
Eine Antragstellung ist ab 01.01.2023 möglich!
ACHTUNG!
Für die Förderabwicklung ist ein Energieberatungs-Protokoll ODER ein gültiger Energieausweis erforderlich.
Gerne erstellen wir diese für Sie!
Neuerrichtungen von Heizungsanlagen z.B. bei Neubauten werden nicht gefördert.
Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:
- kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro
- Energieberatung Vor-Ort: für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude
- Vor-Ort-Gebäudecheck: für eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und Erstellung eines individuelles Sanierungskonzept
Förderungen vom Land – Bund – und Gemeinde können miteinander kombiniert werden!
Fachlich und kompetent stehen wir Ihnen als Energieberater bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens zur Seite. Dazu erstellen wir auch die notwendigen Energieausweise oder sonstigen technischen Stellungnahmen für Förderungen. Gerne kommen wir zur Energieberatung ins Haus!
Bitte kontaktieren Sie uns unter: +43 3577 26664 oder office@eao.st