Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden

Ökoförderungen Land Steiermark

 

Heizungstausch und Solaranlagen 2023

 

Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem:

 

Ein- und Zweifamilienhäuser

Pellets- und Hackschnitzel-, Scheitholz- und Kombikessel

max. 2.500 Euro

Wärmepumpen (Grundwasser- und Erdwärmepumpen)

für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Fördersumme um 20%

max. 2.500 Euro

Luftwärmepumpe

max. 1.000 Euro

Zuschlag bei Luftwärmepumpen für zusätzlicher Errichtung einer PV-Anlage

+ 500 Euro

Gebäude ab 3 Wohneinheiten, Sondernutzung, Kleinstunternehmen

Anlagen ab < 50 kW

max. 3.000 Euro

Anlagen 50 kW bis 100 kW

max. 5.000 Euro

Anlagen ≥ 100 kW

max. 6.000 Euro

 

Zusätzlich kann auch die Bundesförderung beantragt werden.

 

 

Solaranlagen

Bruttokollektorfläche

300 Euro/m²

NUR Warmwasserbereitung

förderbare Bruttokollektorfläche maximal

Ein- und Zweifamilienhäusern

15m²

Gebäude ab drei Wohneinheiten

4m² je Wohneinheit

Sondernutzung, unternehmerische Nutzung

30m²

Warmwasserbereitung UND Heizungseinbindung

förderbare Bruttokollektorfläche maximal

Ein- Zweifamilienhaus

20 m²

Gebäude ab drei Wohneinheiten

6 m² je Wohneinheit

 

 

Der Förderbetrag ist mit max. 30 % der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.

 

Einreichverfahren in 2 Schritten:

 

Förderungsantrag Schritt 1 - Registrierung VOR Lieferung und Montage bzw. Rechnung inkl. Zahlungsnachweise

Fertigstellungsmeldung Schritt 2 – Fertigstellungsmeldung binnen einer Frist von 12 Monaten ab Zuteilung der Antragsnummer.

 

Eine Antragstellung ist ab 01.01.2023 möglich!

 

ACHTUNG!

Für die Förderabwicklung ist ein Energieberatungs-Protokoll ODER ein gültiger Energieausweis erforderlich.

Gerne erstellen wir diese für Sie!

 

Neuerrichtungen von Heizungsanlagen z.B. bei Neubauten werden nicht gefördert.

 

 

Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:

-          kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro

 

-          Energieberatung Vor-Ort: für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude

 

-          Vor-Ort-Gebäudecheck: für eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und Erstellung eines  individuelles Sanierungskonzept

 

 

Förderungen vom Land – Bund – und Gemeinde können miteinander kombiniert werden!

 


 

Fachlich und kompetent stehen wir Ihnen als Energieberater bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens zur Seite. Dazu erstellen wir auch die notwendigen Energieausweise oder sonstigen technischen Stellungnahmen für Förderungen. Gerne kommen wir zur Energieberatung ins Haus!

 

Bitte kontaktieren Sie uns unter: +43 3577 26664 oder office@eao.st

Kontaktieren Sie uns unverbindlich   Tel. +43 3577 / 26664 • E-Mail: office@eao.st
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