Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden
Bundesförderung Heizkesseltausch NEU!!
Die Bundesförderungen wurden im Rahmen der „Sanierungsoffensive 2026“ für den Heizkesseltausch und Gebäudesanierung 2026 wurden am 3. Oktober beschlossen, sie sind bis Ende 2026 gültig.
- Kesseltausch bei Ein/Zweifamilienhäusern
- Registrierung und damit Sicherung der Förderung ab Mitte Nov. 2025 bis 31.12.2026 möglich, oder solange das Budget reicht.
- Energieberatung ist verpflichtend VOR der Registrierung der Förderung.
- Die Einreichung der Förderung muss binnen 9 Monaten ab Registrierung erfolgen.
- Bei Zweifamilienhäusern ist nur EIN Antrag pro Standort möglich (bisher für jede Wohneinheit getrennt)
- Keine Lieferung und Leistung vor 3. Okt. 2025.
- Es gibt KEINE zusätzliche Landesförderung mehr.
Für die Registrierung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Vollständige Angaben des Antragstellers
- Angaben zum Heizungstausch inkl. Angabe der Kosten und des ausführenden Unternehmens
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Energieberatungsprotokoll – dieses erstellen wir gerne für Sie
Energieberatung und Förderungsabwicklung machen wir ab sofort, wir ersuchen um Terminvereinbarung!
Die Bundesförderung wird pauschal unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge berechnet und ist mit max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
- Kesseltausch Mehrgeschossiger Wohnbau/Reihenhausanlage
- Keine Bestellung, Lieferung und Leistung vor 3. Okt. 2025
- Registrierung und damit Sicherung der Förderung ab Mitte Nov. 2025 bis 31.12.2026 möglich, oder solange das Budget reicht
- Energieberatung ist verpflichtend VOR der Registrierung der Förderung, oder es liegt ein gültiger Energieausweis vor
- Die Einreichung der Endabrechnung muss bis 30.09.2029 erfolgen
- Es gibt KEINE zusätzliche Landesförderung mehr
- Zentralisierung von Einzelwohnungen möglich (max. € 2.000.-) – Umsetzungsfrist 9 Monate
- Kleiner 50 kW wie Einfamilienhaus, größer 50 kW Zuschläge von 100 €/kW
Für die Registrierung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Vollständige Angaben des Antragstellers
- Grundbuchsauszug
- Angaben zum Heizungstausch inkl. Angabe der Kosten und des ausführenden Unternehmens
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Energieberatungsprotokoll oder gültiger Energieausweis – erstellen wir gerne für Sie!
Gerne übernehmen wir für Sie die erforderliche Energieberatung und Förderabwicklung und erstellen die nötigen Dokumente.
Für nähere Informationen und Fragen zu Energieberatungen, Erstellung von Energieausweisen, Förderungen für Private, Gemeinden und Gewerbe stehen wir gerne telefonisch unter 03577/26664 zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns unter: +43 3577 26664 oder office@eao.st