Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden
NEUE Bundesförderung 2024 „Raus-aus-Öl und Gas“
Neue Förderpauschalen
Die Bundesförderung für Registrierungen ab 03.01.2023 und Genehmigungen ab dem 01.01.2024 wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge berechnet und ist mit max. 75% der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.
Für Ein-/Zweifamilienhäuser/Reihenhäuser
ERSATZ DES FOSSILEN HEIZUNGSSYSTEMS |
Max. FÖRDERUNG |
durch hocheffiziente Nah/Fernwärme |
15.000 Euro |
durch Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung
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18.000 Euro |
durch Scheitholz-Zentralheizung
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16.000 Euro |
durch Luft-Wasser-Wärmepumpen (für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Fördersumme um 20%) |
16.000 Euro |
durch Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen (für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Fördersumme um 20%) |
23.000 Euro |
ZUSCHLAGSMÖGLICHKEITEN |
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Bonus bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd (Ausstieg aus Kochgas) |
+ 1.200 Euro |
Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe |
+ 5.000 Euro |
Bonus für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem |
+ 4.000 Euro |
Bonus für Gesamtsanierungskonzept |
+ 500 Euro |
Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems |
+ 2.500 Euro |
Zusätzlich kann auch die Landesförderung beantragt werden.
Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1 - Registrierung für baureifes bzw. bereits umgesetztes Projekt online unter www.raus-aus-öl.at.
Baureif bedeutet fertig geplant, Angebot eingeholt und mit dem Installateur ausverhandelt.
Im Schritt 2 ist auch ein Energieausweis bzw. Beratungsprotokoll erforderlich!
Diese Unterlagen erstellen wir gerne für Sie, wir beraten Sie auch gerne bei der Entscheidungsfindung firmen und produktunabhängig!
Schritt 2 - Antragstellung spätestens 12 Monate nach Registrierung!
Der Förderungsantrag wird nun online gestellt inkl. Übermittlung der notwendigen Unterlagen.
Die Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein!
Für mehrgeschoßigen Wohnbau/Reihenhausanlage
Einreichen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin. Im Faller einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.
Nähere Infos unter: Kesseltausch - Mehrgeschossiger Wohnbau
Um einen reibungslosen Ablauf und die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu gewährleisten, empfehlen wir vorab eine Beratung durch einen unserer unabhängigen Energieberater in Anspruch zu nehmen.
ACHTUNG!
Für die Förderabwicklung ist ein Energieberatungs-Protokoll ODER ein gültiger Energieausweis erforderlich.
Gerne erstellen wir diese für Sie!
Neuerrichtungen von Heizungsanlagen z.B. bei Neubauten werden nicht gefördert.
Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:
- kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro
- Energieberatung Vor-Ort: für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude
- Vor-Ort-Gebäudecheck: für eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und Erstellung eines individuelles Sanierungskonzept
Förderungen vom Land – Bund – und Gemeinde können miteinander kombiniert werden!
Fachlich und kompetent stehen wir Ihnen als Energieberater bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens zur Seite. Dazu erstellen wir auch die notwendigen Energieausweise oder sonstigen technischen Stellungnahmen für Förderungen. Gerne kommen wir zur Energieberatung ins Haus!
Bitte kontaktieren Sie uns unter: +43 3577 26664 oder office@eao.st