Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden

Bundesförderung 2023/24 „Raus-aus-Öl und Gas“ 

 

Gefördert wird die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem:

 

         Holzzentralheizung (Pellets, Hackgut, Scheitholz, Kombikessel)  

-          Wärmepumpe

-          Hocheffizienter Fernwärmeanschluss

 

 

Für Ein-/Zweifamilienhäuser/Reihenhäuser

 

Nah/Fernwärme oder Holzzentralheizung

max. 7.500 Euro

Wärmepumpen (für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 reduziert sich die ermittelte Fördersumme um 20%)

max. 7.500 Euro

Zuschlag „Raus aus Gas“ bei Ersatz einer Gas-Heizung (Erdgas/Flüssiggas)

+ 2.000 Euro

Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems

+ 1.500 Euro

Zuschlag „Ortskern“ bei Ersatz des fossilen Heizungssystems durch hocheffiziente Nah/Fernwärme im Ortskern in Erdgas-versorgten Gebieten

+ 2.000 Euro

 

Zusätzlich kann auch die Landesförderung beantragt werden.

 

 

Einreichverfahren in 2 Schritten:

 

Schritt 1 - Registrierung für baureifes bzw. bereits umgesetztes Projekt online unter www.raus-aus-öl.at.

Baureif bedeutet fertig geplant, Angebot eingeholt und mit dem Installateur ausverhandelt.

Im Schritt 2 ist auch ein Energieausweis bzw. Beratungsprotokoll erforderlich!

Diese Unterlagen erstellen wir gerne für Sie, wir beraten Sie auch gerne bei der Entscheidungsfindung firmen und produktunabhängig!

 

Schritt 2 - Antragstellung spätestens 12 Monate nach Registrierung!

Der Förderungsantrag wird nun online gestellt inkl. Übermittlung der notwendigen Unterlagen.

Die Heizung muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein!

 

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

 

 

 

Für mehrgeschoßigen Wohnbau/Reihenhausanlage

Einreichen können GebäudeeigentümerInnen bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) im Namen des Eigentümers/der Eigentümerin. Im Faller einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen, sofern sie die Kosten der Umstellung tragen.

Nähere Infos unter: Kesseltausch - Mehrgeschossiger Wohnbau

 

Um einen reibungslosen Ablauf und die Förderfähigkeit Ihres Projektes zu gewährleisten, empfehlen wir vorab eine Beratung durch einen unserer unabhängigen Energieberater in Anspruch zu nehmen.

 

ACHTUNG!

Für die Förderabwicklung ist ein Energieberatungs-Protokoll ODER ein gültiger Energieausweis erforderlich.

Gerne erstellen wir diese für Sie!

 

Neuerrichtungen von Heizungsanlagen z.B. bei Neubauten werden nicht gefördert.

 

 

Nutzen Sie dazu das umfangreiche Beratungsangebot, es gibt bei uns auch über das Land geförderte Energieberatungen:

-          kostenlose Energieberatung per Telefon oder im Büro

 

-          Energieberatung Vor-Ort: für eine umfassende Energieberatung für ihr Gebäude

 

-          Vor-Ort-Gebäudecheck: für eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und Erstellung eines  individuelles Sanierungskonzept

 

 

Förderungen vom Land – Bund – und Gemeinde können miteinander kombiniert werden!

 


 

Fachlich und kompetent stehen wir Ihnen als Energieberater bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens zur Seite. Dazu erstellen wir auch die notwendigen Energieausweise oder sonstigen technischen Stellungnahmen für Förderungen. Gerne kommen wir zur Energieberatung ins Haus!

 

Bitte kontaktieren Sie uns unter: +43 3577 26664 oder office@eao.st

 

 

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