Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden

 

 

Sanierungsbonus 2026 – Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus NEU!!

 

  • Abschnitt A: Einzelbauteilsanierung:

 

  • Registrierung und damit Sicherung der Förderung ab Mitte Nov. 2025 bis 31.12.2026 möglich, oder solange das Budget reicht.
  • Energieberatung ist verpflichtend VOR der Registrierung der Förderung.
  • Die Einreichung der Förderung muss binnen 9 Monaten ab Registrierung erfolgen.
  • Bei Zweifamilienhäusern ist nur EIN Antrag pro Standort möglich
  • Keine Lieferung und Leistung vor 3. Okt. 2025

 

 

Der Fördersatz beträgt 30 % der förderfähigen Investitionskosten bis max. € 5.000.

 

Für die Registrierung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Vollständige Angaben des Antragstellers
  • Angaben zum Heizungstausch inkl. Angabe der Kosten und des ausführenden Unternehmens
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Energieberatungsprotokoll – dieses erstellen wir gerne für Sie

 

  • Energieberatung und Förderungsabwicklung machen wir ab sofort, wir ersuchen um Terminvereinbarung!

 

Achtung: für den Fenstertausch in Einzelwohnungen in Mehrfamilienhäusern gibt es keine Fördermöglichkeit. Bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten) wir nur ein umfassender Fenstertausch (alle Wohnungen) ausgehend vom Gebäudeeigentümer gefördert.

 

 

  • Abschnitt B: Teilsanierung bzw. umfassende Sanierung:

 

Für größere Sanierungen ab einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % bzw. auf max. 56,44 kWh/m²a oder max. 44 kWh/m²a gibt es folgende max. Förderpauschalen:

 

 

Der Fördersatz beträgt auch hier 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

 

Gefördert werden ausschließlich Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.

Die Übermittlung der Endabrechnung muss bis spätestens 30.09.2028 erfolgen.

 

  • Für die Antragstellung sind Energieausweise (Ist-Zustand und saniert) notwendig – diese erstellen wir gerne für Sie!

 

 

Gerne übernehmen wir für Sie die erforderliche Energieberatung und Förderabwicklung und erstellen die nötigen Dokumente.

 

Bis dato gibt es noch keine Informationen zur Weiterführung der Landesförderungen.

 

Für nähere Informationen und Fragen zu Energieberatungen, Erstellung von Energieausweisen, Förderungen für Private, Gemeinden und Gewerbe stehen wir gerne telefonisch unter 03577/26664 zur Verfügung.


 

Fachlich und kompetent stehen wir Ihnen als Energieberater bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens zur Seite. Dazu erstellen wir auch die notwendigen Energieausweise oder sonstigen technischen Stellungnahmen für Förderungen. Gerne kommen wir zur Energieberatung ins Haus!

 

Kontaktieren Sie uns unter: +43 3577 26664 oder office@eao.st

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