Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden
Förderungen für Sanierung von Wohngebäuden
Landesförderung "Umfassende energetische Sanierung"
Gefördert werden Wohngebäude an denen mind. 3 energetisch relevante Sanierungsmaßnahmen in einem zusammenhängenden Zeitraum umgesetzt werden. Dazu muss mittels Energieausweis (Bestand und sanierte Variante) ein bestimmter Heizwärmebedarf nachgewiesen werden. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der Kellerdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Umstellung des Heizungssystems auf Biomasse / Wärmepumpe / Fernwärme
- Einbau einer Solaranlage oder Photovoltaikanlage
Die Förderung wird in Form eines 30%igen Direktzuschusses gewährt (maximal Euro 30.000)
Alle Details zur energetischen Sanierung des Landes finden Sie unter: Wohnhaussanierung
Landesförderung "Kleine Sanierung"
Für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen kann ein 15%iger Direktzuschuss gewährt werden (max. Euro 15.000)
- Verbesserung der thermischen Qualität (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen)
- Maßnahmen an der Haustechnik (Solaranlage, Photovoltaikanlage, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär- und Elektroinstallationen)
- Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchschutz
- Sanierungsmaßnahmen (z.B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang...)
- Personenaufzüge
- Schaffung von Balkonen und Loggien
- Veränderung und Erweiterung von Wohnraum
Alle Details zur Sanierungsförderung des Landes finden Sie unter: kleine Sanierung
Fachlich und kompetent stehen wir Ihnen als Energieberater bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens zur Seite. Dazu erstellen wir auch die notwendigen Energieausweise oder sonstigen technischen Stellungnahmen für Förderungen. Gerne kommen wir zur Energieberatung ins Haus!
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