Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden
Landesförderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“
Das Land Steiermark fördert seit 01.06.2026 thermische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss gewährt. Das Förderbudget ist begrenzt, die Mittelvergabe erfolgt nach dem Prinzip „First Come, First Served“.
- Registrierung unbedingt vor Umsetzung der Maßnahmen, ab 01.06.2026 möglich
- Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes ist eine wesentliche Voraussetzung
- Förderbar sind nur Wohngebäude welche als Hauptwohnsitz dienen (spätestens nach Sanierung) und mind. 15 Jahre alt sind
Die förderungsfähigen Kosten sind zudem bei Eigenheimen mit max. 80.000 EUR und bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten mit max. 30.000 EUR je Wohneinheit begrenzt.
Bei Verwendung von mindestens 25 % an nachwachsenden Rohstoffen betragen die förderungsfähigen Kosten bei Eigenheimen max. 85.000 EUR und bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten max. 35.000 EUR je Wohneinheit.
Bestehende Bundesförderungen sind verpflichtend in Anspruch zu nehmen.
Es gelten folgende Mindestbeträge für die Anrechnung als förderungsfähige Maßnahmen:
Bei Einzelmaßnahmen gelten folgende wärmetechnische Anforderungen:
Ab drei zu fördernden Maßnahmen sind Energieausweise vor und nach der Sanierung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen an Wohngebäude gemäß der OIB-RL 6, Ausgabe 2019 bzw. 2025 für größere Renovierungen nachweisen.
Sämtliche Maßnahmen müssen von befugten Fachfirmen umgesetzt werden, Rechnungen müssen auf die Antragstellerin/den Antragsteller persönlich lauten sowie auf die im Antrag angegebene Standortadresse ausgestellt sein. Der Leistungszeitraum ist verpflichtend anzugeben.
Ablauf:
- Registrierung der Förderung
- Sanierungskonzept
- Kostenvoranschläge
- Fotos
- Energieausweise Bestand und saniert (ab 3 Maßnahmen)
Die Umsetzung darf nach Registrierungsbestätigung starten. Die Umsetzungsfrist beträgt max. 9 Monate bei 1 Maßnahmen, bzw. max. 2 Jahre bei 2-4 Maßnahmen.
- Fertigstellungsmeldung nach umgesetzter Sanierung
- Sämtliche Rechnungen
- Grundbuchauszug
- Fotos des sanierten Gebäudes
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