Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden

Eigenheimförderung Land Steiermark 2026

 

„Eigenheimförderung 2026“ für Neubauten.  &    „Große Eigenheimsanierung 2026“

 

Das Förderbudget ist begrenzt – „first come first served“

Was wird gefördert?

•    die Errichtung eines Einfamilienhauses (Neubau)
•    die sogenannte „Große Eigenheim-Sanierung“ beim Erwerb eines sanierungsbedürftigen Hauses (bei einem Hauskauf ab 1. März 2026)

 

Eigenheimförderung:
Die Förderung erfolgt in Form eines gestaffelten Landesdarlehen in Höhe von max. € 80.000.- pro Förderungsansuchen.
Die Förderung richtet sich an natürliche Personen, die ein Eigenheim (ein- oder zwei Wohneinheiten, Zubau oder Einbau einer neuen geschlossenen Wohnung bei bestehenden Wohngebäuden) zur Eigennutzung errichten.
Es gelten Wohnflächenbeschränkungen bis rund 150 m², ab 6 Personenhaushalt max. 170 m². 

 

Voraussetzungen
•    Die Einbringung des Ansuchens muss VOR der Benützungsbewilligung bzw. der Fertigstellungsanzeige erfolgen
•    Das Eigenheim muss im Siedlungsschwerpunkt errichtet werden (Ausnahme beim Zuschlag Generationen-Wohnen)
•    Einkommensabhängig 
•    Verpflichtung zur Begründung eines Hauptwohnsitzes
•    Durchführung einer bautechnischen Energieberatung

 

Förderhöhe


 

Antragstellung
Anträge können ab 1. März 2026 gestellt werden. Aufgrund klar definierter Budgets empfiehlt sich eine rechtzeitige Einreichung.

 


Große Eigenheimsanierung 2026:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus (älter als 30 Jahre) außerhalb des Familienverbandes entgeltlich erwerben (Kauf ab 1. März 2026) und anschließend thermisch sanieren. Dabei darf ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschritten werden.


Die Förderung besteht aus der Kombination eines Landesdarlehens für den Ankauf eines Eigenheimes und einem nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag für die anschließende thermische Sanierung des Gebäudes.

In Abhängigkeit von Personenanzahl und Einkommen im gemeinsamen Haushalt kann ein Landesdarlehen bis zu einer Höhe von 80.000 Euro gewährt werden.
 

Für die anschließende Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept ist in Abhängigkeit von der Anzahl der umgesetzten Maßnahmen eine Förderung bis zu einer Höhe von 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. bis maximal 24.000 Euro (bei nachwachsenden Rohstoffen bis max. 27.000 EURO) möglich.

Weitere Landesförderungen zur selben Maßnahme sind nicht möglich.

 

Förderhöhe

 

Antragstellung
Diese erfolgt in 3 Schritten:
•    Antragstellung für ein Landesdarlehen zum Kauf eines bestehenden Eigenheimes
•    Registrierung für die Förderung VOR Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
•    Antragstellung NACH Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen 

 


Gerne unterstützen wir Sie mit einer Energieberatung für Neubau und Sanierung, erstellen ein Sanierungs- und/oder Heizungskonzept. 

 

Weiters klären wir auch Fragen zu den Fördervoraussetzungen und Förderhöhe, und erledigen auch die Antragstellung.
 

 

Für konkrete Infos kontaktieren Sie uns unter

Tel.: +43 3577 26664 oder office@eao.st.

 

 

 

 

Aktuelles und wie sie uns erreichen




Aktuelles
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Der Sanierungsbonus 2026 wurde mit heute 02.02.2026 eingestellt, es ist keine Registrierung mehr möglich! Die Kesseltauschförderung 2026 steht noch zur Verfügung - Budgetmittel sind knapp - daher rasch Beratungstermin...
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