Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden
Wohnbauförderung NEU
Änderung der Wohnbauförderungsrichtlinien für die Eigenheimförderung 2018
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Sowohl die Stellungnahme einer anerkannten Energieberatungseinrichtung als auch die Energieberatung durch eine solche bleiben verpflichtend. Der Energieausweis muss mit einem vom Land Steiermark anerkannten Programm laut OIB RL 6 berechnet werden und in der Internetdatenbank "ZEUS Steiermark" verspeichert sein. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Energieausweisberechner. |
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Aktuelles und wie sie uns erreichen
PLANUNGSHILFE FÜR KLIMAFITTE ENERGIEZUKUNFT IN GEMEINDEN
Klima-Energie-Modellregionen - KEM Murtal
Energieagentur Obersteiermark GmbH
A-8740 Zeltweg
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