Energieberatung für Private, Betriebe & Gemeinden

EEFFG - Energieeffizienzgesetz

 

Große Unternehmen müssen gemäß § 9 EEffG für die Jahre 2015 bis 2020 entweder ein anerkanntes Managementsystem implementieren, das gleichzeitig auch mindestens alle vier Jahre ein externes oder internes Energieaudit umfassen muss, oder alle vier Jahre ein externes Energieaudit durchführen lassen.  

 

Energielieferanten, welche im Vorjahr mehr als 25 GWh Energie an Endkunden abgesetzt haben unterliegen der Lieferantenverpflichtung. Sie müssen Ihren Energieabsatz jährlich bis 14. Feb. des Folgejahres melden. Weiters müssen diese eine Einsparung von jährlich 0,6 % des Energieabsatzes an Einsparung nachweisen.

Als zertifizierter Energieauditor unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Überarbeitung von Energieaudits wie auch bei der Bewertung und Meldung von Maßnahmen.

 

Weitere Informationen unter: +43 3577 26664 oder office@eao.st.

 

Allgemeine Informationen zum Energieeffizienzgesetz EEFFG erhalten Sie unter www.monitoringstelle.at

 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich   Tel. +43 3577 / 26664 • E-Mail: office@eao.st
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